Minderjährige Schülerinnen und Schüler können weiterhin auch im Indoor-Bereich Sport treiben – BLSV https://www.blsv.de/pressemitteilung/verlaengerung_ausnahmeregel/
Für die Sportausübung im Indoor-Bereich gilt zwar grundsätzlich noch immer 2Gplus, ausgenommen davon bleiben jedoch weiterhin minderjährige Schülerinnen und Schüler, wenn sie regelmäßig in der Schule getestet werden. Auf die Fortsetzung dieser Regelung, die nun bis vorerst 9. Februar 2022 gilt, haben der BLSV und die BSJ in intensiven Gesprächen mit der Politik erneut hingewirkt. Ausgenommen von der Testpflicht beim Sport im Indoor-Bereich wegen 2Gplus bleiben auch dreifach geimpfte, sog. „geboosterte“ Personen.
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