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Geo-Engineering im Meer zur CO2-Reduktion | BFN

https://www.bfn.de/geo-engineering-im-meer-zur-co2-reduktion

Die großtechnische Beeinflussung von Ökosystemen mit dem Ziel, den Klimawandel aufzuhalten, wird oft unter dem Begriff des „Geo-Engineering“ zusammengefasst. Manche dieser Strategien betreffen auch Eingriffe in die Meere. Dabei geht es darum, die biologische CO2-Aufnahmefähigkeit der Ozeane zu steigern und die Versauerung der Ozeane abzupuffern.
Da wir nicht alle Konsequenzen solch großräumiger Eingriffe in biologisch-chemische

Minimierung der Belastungen | BFN

https://www.bfn.de/minimierung-der-belastungen-2

Das BfN engagiert sich seit langem für eine Minimierung des Unterwasserschalls zum Schutz von Meeressäugetieren wie dem Schweinswal. Das Schallschutzkonzept sieht Grenzwerte vor, die beispielsweise beim Bau von Offshore-Windkraftanlagen einzuhalten sind. Diese Grenzwerte sollten auch nordseeweit, also in internationalen Gewässern, zum Beispiel auf OSPAR-Ebene Umsetzung finden beim Bau von Offshore-Förderanlagen.
Bei allen genehmigten Vorerkundungen – außerhalb der NSG – sollte der Grundsatz „

Verbreitungszentren der Zeigerarten für naturnahe Lebensräume in Deutschland | BFN

https://www.bfn.de/daten-und-fakten/verbreitungszentren-der-zeigerarten-fuer-naturnahe-lebensraeume-deutschland

Naturnahe Lebensräume wie beispielsweise Moore, Heiden und Trockenrasen sind insbesondere in den Hoch- und Mittelgebirgen sowie in Teilen der ostdeutschen und holsteinischen Seen und Küstenbereiche verbreitet. Mit Hilfe von charakteristischen Pflanzenarten können Regionen mit besonders vielen naturnahen Lebensräumen ermittelt und in Karten dargestellt werden.
Lebensräume in Deutschland (pdf, 2.31 MB) Naturnahe Regionen befinden sich vor allem

CO2-Verpressung im Meer | BFN

https://www.bfn.de/co2-verpressung-im-meer

Bei der CO2-Verpressung nutzt man die Meere als dauerhafte Lagerstätte für „überschüssiges“ CO2. So soll die klimaschädigende Wirkung von CO2 umgangen und der Treibhauseffekt gebremst werden. Die Verklappung von Kohlendioxid in der Wassersäule ist zwar durch das Londoner Protokoll und das OSPAR-Abkommen verboten, die Einbringung von CO2 in tiefe Bodenschichten der Tiefsee ist jedoch erlaubt.
Auch der Aufbau der Leitungsinfrastruktur wird zu Lärmbelastungen, vor allem für