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Artengruppen und -zahlen* der in Deutschland heimischen Arten der FFH-Richtlinie | BFN

https://www.bfn.de/daten-und-fakten/artengruppen-und-zahlen-der-deutschland-heimischen-arten-der-ffh-richtlinie

In der Europäischen Union sorgen zwei Richtlinien unter anderem für den Schutz wildlebender Tier- und Pflanzenarten. Die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) hat die Erhaltung der biologischen Vielfalt auf dem Gebiet der EU-Staaten zum Ziel. Die in den Anhängen dieser Richtlinien aufgeführten Arten und ihre Lebensräume sollen in einen günstigen Erhaltungszustand gebracht werden. Die Vogelschutzrichtlinie dient dem Schutz der europäischen Vogelbestände und ihrer Lebensräume. Ein Mittel ist dabei die Ausweisung von Schutzgebieten.
Protection Areas/Europäische Vogelschutzgebiete) 193 Anhang II/A Jagbare Vogelarten in allen

Förderprogramm | BFN

https://www.bfn.de/foerderprogramm-bpbv

Mit dem Förderprogramm zur Umsetzung der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt fördert das Bundesumweltministerium herausragende Konzepte und innovative Projektideen, die dem Schutz, der nachhaltigen Nutzung und der Entwicklung der biologischen Vielfalt in Deutschland dienen.
Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen im Bundesprogramm Biologische Vielfalt enthalten alle

Erklärung zur Barrierefreiheit | BFN

https://www.bfn.de/erklaerung-zur-barrierefreiheit

Das Bundesamt für Naturschutz ist bemüht, seinen Webauftritt im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 barrierefrei zugänglich zu machen. Nationale Rechtsgrundlagen sind das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0). Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für das Online-Angebot www.bfn.de. Diese Erklärung wurde am 06.01.2025 zuletzt überarbeitet.
Wir sind kontinuierlich bemüht, zukünftig alle Anforderungen der BITV 2.0 zu erfüllen