EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur und Durchführung | BFN https://www.bfn.de/eu-verordnung-zur-wiederherstellung-der-natur-und-durchfuehrung
Ziel der Verordnung ist es, die Ökosysteme in der EU auf den Weg zu einem guten Zustand zu bringen. So sollen z.B. bis 2030 auf mindestens je 20 % der Land- und Meeresflächen der EU mit geschädigten Ökosystemen Wiederherstellungsmaßnahmen durchgeführt werden.
Bis 2040 muss der Zustand aller Flächen der Biotoptypen bekannt sein.