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Häufig gefragt: EU-Verordnung über die Wiederherstellung der Natur (Nature Restoration Law) | BFN

https://www.bfn.de/haeufig-gefragt-eu-verordnung-ueber-die-wiederherstellung-der-natur-nature-restoration-law

Als zentraler Baustein der EU-Biodiversitätsstrategie 2030 ist die europäische Verordnung über die Wiederherstellung der Natur am 18.08.2024 in Kraft getreten. Die Verordnung enthält verbindliche Vorgaben und Ziele, die für die Mitgliedstaaten direkt und unmittelbar verpflichtend sind. Zur Verordnung, insbesondere zu einzelnen Wiederherstellungszielen, werden in der öffentlichen Debatte viele Fragen gestellt. Das Bundesamt für Naturschutz (BfN) stellt hiermit zu einzelnen besonders relevanten Fragen Informationen bereit. Aus Sicht des BfN ist die EU-Verordnung über die Wiederherstellung der Natur ein sehr wichtiges Instrument, um dem aktuellen Biodiversitätsverlust entgegenzutreten, unsere Ökosysteme widerstandsfähiger zu machen und den natürlichen Klimaschutz zu stärken.
Müssen alle Ökosysteme in den Zustand von vor 70 Jahren zurückversetzt werden?

Jetzt online: Website zur Nationalen Strategie zur Biologischen Vielfalt 2030 – NBS 2030 | BFN

https://www.bfn.de/aktuelles/jetzt-online-website-zur-nationalen-strategie-zur-biologischen-vielfalt-2030-nbs-2030

Die Nationale Strategie zur Biologischen Vielfalt 2030 (NBS 2030) trägt unter anderem dazu bei, internationale Vereinbarungen zum Schutz der Biodiversität umzusetzen. Eine neue Website liefert ab sofort Infos, Hintergründe und Fortschritte der NBS 2030. Das Bundesamt für Naturschutz ist maßgeblich an der fachstrategischen Beratung bei der Umsetzung und Nachsteuerung der NBS 2030 beteiligt und wird dabei ab sofort in den Bereichen Kommunikation und Dialog durch die NBS-Geschäftsstelle unterstützt.
Außerdem gibt es Infos zur Entstehung der Strategie, zum laufenden Monitoring sowie alle