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Straßburg als Vorreiter im medialen Zeitalter? – Persönlichkeitsschutz vs. Meinungsfreiheit im Internet – (k)eine Revolution durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte

https://infopoint-europa.de/de/articles/strassburg-als-vorreiter-im-medialen-zeitalter

Beleidigungen sind heutzutage leider an der Tagesordnung. Als besonders gut geeigneter Ort, um sich in diffamierender Art und Weise über jemanden auszulassen, haben sich Meinungsforen im Internet erwiesen. Für Betroffene stellen sich in dieser Situation häufig Fragen wie: Kann ich den Nutzer zur Rechenschaft ziehen oder wie lässt sich der Eintrag aus dem Netz wieder löschen? Der nachfolgende Beitrag gibt Antworten auf diese Fragen.
In den Meinungsforen oder Weblogs finden sich in aller Regel nur die Abkürzung des

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EUROPÄISCHE SEPARATIONSBEWEGUNGEN UND IHRE FOLGEN FÜR DIE EU- MITGLIEDSCHAFT

https://infopoint-europa.de/de/articles/europaeische-separationsbewegungen-und-ihre-folgen-fuer-die-eu-mitgliedschaft

In einer Vielzahl europäischer Mitgliedstaaten gibt es – teilweise seit langer Zeit – Bestrebungen einzelner Gebiete („Autonomiegebiete“), sich vom sie beherbergenden und beherrschenden Gesamtstaat („Mutterstaat“) zu lösen und einen selbständigen Staat mit eigenem Staatsgebiet, eigenem Staatsvolk und eigener Staatsgewalt zu gründen.[2] In den vergangenen Jahren waren insbesondere die Autonomiebestrebungen Schottlands und Kataloniens in der medialen Berichterstattung omnipräsent und sorgen bis heute für kontroverse Diskussionen nicht nur in den betroffenen Staaten selbst, sondern auch in den weiteren Mitgliedstaaten sowie den Institutionen der Europäischen Union („EU“).
Einverständnis vor, so dürfte das Prinzip der Unionstreue – unter der Prämisse der Erfüllung aller

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Internationaler Schutz aufgrund sexueller Orientierung – EuGH zu Homosexualitätstests in Asylverfahren

https://infopoint-europa.de/de/articles/internationaler-schutz-aufgrund-sexueller-orientierung-eugh-zu-homosexualitaetstests-in-asylverfahren

Am 25. Januar 2018 erließ der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EuGH) ein Urteil (Rechtssache C-473/16), wonach psychologische Tests zur Bestimmung der sexuellen Orientierung von AsylbewerberInnen verboten sind. Laut EuGH ist die Durchführung solcher Tests ein unverhältnismäßiger Eingriff in das Privatleben und damit unvereinbar mit den europäischen Grundrechten. Ähnlich entschied der EuGH bereits 2014: Zwar dürfen die Behörden den Fluchtgrund der Verfolgung aufgrund von Homosexualität überprüfen, aber nur unter Beachtung der Grundrechte des Asylsuchenden. 
seine Entscheidung auf unterschiedliche Rechtsquellen gestützt, über die hier in aller

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