Facebook muss keine Auskunft über Nutzerdaten seines Messengerdienstes erteilen | Verbraucherzentrale Bundesverband https://www.vzbv.de/urteile/facebook-muss-keine-auskunft-ueber-nutzerdaten-seines-messengerdienstes-erteilen
Beschluss des OLG Frankfurt vom 06.09.2018 (16 W 27/18)
Alle bei Facebook angemeldeten Nutzer können dagegen über den Messenger angeschrieben
