Neuregelung: Fluoridlack für Kinder bis zum sechsten Geburtstag | Verbraucherzentrale.de https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/gesundheit-pflege/krankenversicherung/neuregelung-fluoridlack-fuer-kinder-bis-zum-sechsten-geburtstag-97295
Krankenkassen zahlen das Auftragen von Fluoridlack bei Kindern bis zum sechsten Geburtstag. Doch was bedeutet diese Regelung konkret für Verbraucher:innen und welche Vor- sowie Nachteile sind damit verbunden?
Nun besteht ein gesetzlicher Anspruch für alle Kinder bis zum sechsten Lebensjahr
