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Eingliederungshilfe

https://www.kindernetzwerk.de/de/aktiv/News/Eingliederungshilfe.php

Die Eingliederungshilfe ist seit Anfang Januar 2020 im Sozialgesetzbuch IX im Rahmen „Teilhabe an Bildung“ geregelt. Dabei ist es Ländersache zu bestimmen, welche Behörde für die entsprechenden Leistungen zuständig ist. Diese Leistungen der Eingliederungshilfe können dabei sehr individuell bestimmt werden. Sie richten sich nach der Art des Bedarfs, den persönlichen Verhältnissen, dem sozialen Raum und natürlich auch den eigenen Mitteln. Dabei besteht für die Beantragenden der Anspruch auf Mitsprache bei der Gestaltung der Leistung, sofern diese angemessen ist. Im Einzelfall können die Leistungen auch als ein Budget ausgezahlt werden.
bildungsserver.berlin-brandenburg.de/unterrichtsentwicklung/gleiche-chancen-fuer-alle-nachteilsausgleich-fuer-schuelerinnen-und-schueler-im-land-brandenburg.de

Große Sorge um Flüchtende mit Behinderungen

https://www.kindernetzwerk.de/de/agenda/Themenportal/2022/Grosse-Sorge-um-Fluechtende-mit-Behinderungen.php

as Kindernetzwerk, der Dachverband der Selbsthilfe von Familien mit Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit chronischen Erkrankungen und Behinderungen, nimmt mit größter Sorge Anteil an der aktuellen Situation in der Ukraine. Daher versuchen wir gerade die geflüchteten Eltern mit beeinträchtigten Kindern, die an einer Behinderung oder seltenen Erkrankung leiden, bestmöglich zu unterstützen:
Menschen, die neu in Deutschland sind: Auf dieser Seite finden ukrainische Geflüchtete alle