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Nicht ohne uns! – ThinkTank „Inklusives Kinder- und Jugendhilfegesetz aus Perspektive der Selbsthilfe“ gestartet Derzeit bereitet das Bundesfamilienministerium einen Reformprozess für ein inklusives Kinder- und Jugendhilfegesetz vor. Am 16. Mai hat das Kindernetzwerk e.V. (knw) daher die Selbsthilfeorganisationen von Familien, die mit Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen oder chronischer Erkrankung leben sowie die Junge Selbsthilfe zur Auftaktveranstaltung des ThinkTanks „Inklusives Kinder- und Jugendhilfegesetz aus Perspektive der Selbsthilfe“ eingeladen. Die über 60 Teilnehmerinnen und Teilnehmer diskutierten, welche Bedeutung die zu erwartenden rechtlichen Änderungen für sie haben werden und wie sie ihre Themen in den Gesetzesentwicklungsprozess einbringen können. ImThinkTank, einem virtuellen Forum, können sich die Selbsthilfeorganisationen dazu austauschen, was aus ihrer Sicht bei der Gesetzesreform unbedingt beachtet werden muss, damit Kinder mit chronischen Erkrankungen und Behinderungen künftig bestmöglich am gesellschaftlichen Leben teilhaben können.

https://www.kindernetzwerk.de/de/agenda/News/2023/Pressemitteilung-Nicht-ohne-uns.php

Nicht ohne uns! – ThinkTank „Inklusives Kinder- und Jugendhilfegesetz aus Perspektive der Selbsthilfe“ gestartet Derzeit bereitet das Bundesfamilienministerium einen Reformprozess für ein inklusives Kinder- und Jugendhilfegesetz vor. Am 16. Mai hat das Kindernetzwerk e.V. (knw) daher die Selbsthilfeorganisationen von Familien, die mit Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen oder chronischer Erkrankung leben sowie die Junge Selbsthilfe zur Auftaktveranstaltung des ThinkTanks „Inklusives Kinder- und Jugendhilfegesetz aus Perspektive der Selbsthilfe“ eingeladen. Die über 60 Teilnehmerinnen und Teilnehmer diskutierten, welche Bedeutung die zu erwartenden rechtlichen Änderungen für sie haben werden und wie sie ihre Themen in den Gesetzesentwicklungsprozess einbringen können. ImThinkTank, einem virtuellen Forum, können sich die Selbsthilfeorganisationen dazu austauschen, was aus ihrer Sicht bei der Gesetzesreform unbedingt beachtet werden muss, damit Kinder mit chronischen Erkrankungen und Behinderungen künftig bestmöglich am gesellschaftlichen Leben teilhaben können.
ThinkTank ist wie eine gemeinsame Reise in ein unbekanntes Land, zu der wir uns heute alle

Von berechtigten Wünschen und bitteren Erkenntnissen Die Neuerungen der außerklinischen Intensivpflege

https://www.kindernetzwerk.de/de/agenda/News/2023/Pressemitteilung-vom-05.03.2023-Von-berechtigten-Wuenschen-und-bitteren-Erkenntnissen-.php

Eltern von schwer erkrankten und behinderten Kindern sind zutiefst besorgt über die Neuregelungen der außerklinischen Intensivpflege. Hintergrund ist die am 1. Januar 2023 neu eingeführte Richtlinie zur außerklinischen Intensivpflege, die die Vorgaben zur Umsetzung des bereits im Sommer 2020 beschlossenen Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetzes (GKV-IPReG) konkretisiert.  Dass die Sorgen der Eltern nicht von der Hand zu weisen sind, zeigte sich erneut am 28. Februar bei einer Veranstaltung des GKV-IPReG ThinkTank in Berlin. Der ThinkTank, ein Zusammenschluss von Vertretern der Medizin, Wissenschaft, Medizintechnik, Pflege und Therapie sowie von Menschen mit Intensivpflegebedarf und ihren Angehörigen hatte unter dem Motto ‚Quo vadis außerklinische Intensivversorgung? – Wie kann eine bedarfsgerechte Versorgung gewährleistet werden?“ zu einer politischen Diskussionsrunde eingeladen. Etwa 120 Menschen waren vor Ort und fast ebenso viele verfolgten die Podiumsdiskussion online, darunter Selbst- und Interessenvertretungen, Pflegedienstleister, Ärzt:innen, Mitarbeiter:innen von Krankenkassen und vom medizinischen Dienst.   
Da müssen wir alle nun ganz genau hinsehen“, fordert Dr. Mund.

Dem Träger der öffentlichen Jugendhilfe steht bei der Festlegung des Erstattungsbetrages für den Sachaufwand, der Kindertagespflegepersonen bei ihrer Tätigkeit entsteht, kein gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbarer Beurteilungsspielraum zu.

https://www.kindernetzwerk.de/de/aktiv/2023/Kein-Beurteilungsspielraum-der-Verwaltung-bei-der-Festlegung-der-Sachkostenerstattung.php

Dem Träger der öffentlichen Jugendhilfe steht bei der Festlegung des Erstattungsbetrages für den Sachaufwand, der Kindertagespflegepersonen bei ihrer Tätigkeit entsteht, kein gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbarer Beurteilungsspielraum zu.
Kosten dürfen nach der gesetzlichen Regelung (§ 23 Abs. 2 Nr. 1 SGB VIII) auch für alle

Die Übersicht dient der bündigen Informationsgewinnung und zur Weiterentwicklung von zukünftigen Projekten und Studien der Selbsthilfe. Die Übersicht erhebt keinen Anspruch der Vollständigkeit.

https://www.kindernetzwerk.de/de/agenda/News/2023/Case--und-Care-Management.php

Die Übersicht dient der bündigen Informationsgewinnung und zur Weiterentwicklung von zukünftigen Projekten und Studien der Selbsthilfe. Die Übersicht erhebt keinen Anspruch der Vollständigkeit.
Ein weiteres Risiko ist, dass Forschungsprojekte nicht auf alle bereits erhobenen