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Online-Konsultation zum „Telemedienauftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks“ – Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e.V.

https://www.dbsv.org/stellungnahme/Rundfunkstaatsvertrag.html

Im Rahmen der o. g. Online-Konsultation (hier finden Sie die Veröffentlichung der Online-Konsultation) nimmt der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) zu den vorgelegten Vorschlägen zur Änderung des Staatsvertrags für Rundfunk und Telemedien (Rundfunkstaatsvertrag – RStV) nachstehend wie folgt Stellung:
und politischen Leben wie folgt: „Artikel 21 (1) Die Vertragsstaaten treffen alle

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DBSV-Stellungnahme zur Revision der Audiovisuellen Mediendienste Richtlinie (Richtlinie 2010/13/EU – AVMD-Richtlinie) – Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e.V.

https://www.dbsv.org/stellungnahme/dbsv-stellungnahme-zur-revision-der-audiovisuellen-mediendienste-richtlinie-richtlinie-2010-13-eu-avmd-richtlinie.html

Der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband e. V. (DBSV) ist Spitzenverband der Blinden- und Sehbehindertenselbsthilfeorganisationen. Dementsprechend wird der Fokus der nachfolgenden Ausführungen auf die besonderen Belange blinder und sehbehinderter Menschen in Bezug auf die Barrierefreiheit der Angebote …
und politischen Leben wie folgt: „Artikel 21 (1) Die Vertragsstaaten treffen alle

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DBSV-Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Onlinezugangsgesetzes sowie weiterer Vorschriften – Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e.V.

https://www.dbsv.org/stellungnahme/dbsv-stellungnahme-OZG-%C3%84ndG.html

Mit Schreiben vom 26.01.23 hat das BMI die Verbände zur Abgabe einer Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Onlinezugangsgesetzes sowie weiterer Vorschriften (OZG-Änderungsgesetz – OZG-ÄndG) bis 09.02.23 gebeten.
Insbesondere sollte verhindert werden, dass alle Verwaltungsleistungen über einen

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Gesundheitspolitische Forderungen des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes – Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e.V.

https://www.dbsv.org/resolution/vbt-2022-res-gesundheitspolitik.html

Blinde und sehbehinderte Menschen haben dasselbe Recht auf ortsnahe gesundheitliche Versorgung in derselben Bandbreite und derselben Qualität wie Menschen ohne Behinderungen. Das schließt Leistungen ein, die sie speziell wegen ihrer Behinderung benötigen. Die Realität sieht anders aus: Es fehlt an ausreichender …
Daher fordern wir den Gesetzgeber auf, dafür zu sorgen, dass alle Einrichtungen

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