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Vermögensgrenzen für Blindenhilfe gestiegen – Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e.V.

https://www.dbsv.org/aktuell/vermoegensgrenzen-fuer-blindenhilfe-gestiegen.html

Am 1. April 2017 ist der Vermögensfreibetrag in der Sozialhilfe angehoben worden. Die Höhe der so genannten kleineren Barbeträge, die bei der Vermögensanrechnung ausgenommen bleiben, ist für leistungsberechtigte Personen von bisher 2.600 auf 5.000 Euro angehoben worden.
Diese Erhöhung gilt für alle Bezieher von Sozialhilfe.

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DBSV-Stellungnahme zu Änderungsbedarfen im Zusammenhang mit der anstehenden Novellierung des Filmförderungsgesetzes (FFG) – Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e.V.

https://www.dbsv.org/stellungnahme/FFG-2022.html

Der DBSV weist in seiner Stellungnahme an die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien darauf hin, dass sich die Anzahl der barrierefreien Filmfassungen erhöht hat, diese jedoch nicht selbstverständlich verfügbar sind. Im Rahmen der Neufassung des FFG hat der DBSV daher zwei zentrale Anliegen: …
Recherchen des DBSV im Rahmen seines Projekts „Kino für alle“ haben ergeben, dass

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