Externenprüfung Erste Schulabschlüsse | Bezirksregierung Düsseldorf https://www.brd.nrw.de/Themen/Schule-Bildung/Schulabschluss-nachholen-Hoeheren-Schulabschluss-erlangen/Externenpruefung-0
Wichtiger Hinweis für die Zulassungen: Eine Zulassung zur Externenprüfung ist grundsätzlich nur für Bewerberinnen und Bewerber möglich, die sowohl die Vollzeitschulpflicht (10 Schuljahre) als auch die
Zu diesem Zeitpunkt müssen alle Bewerbungsunterlagen vollständig vorliegen.
