3.7. Internationale Übereinkünfte – Interinstitutionellen Regeln für Veröffentlichungen – Publications Office of the EU https://style-guide.acceptance.op.europa.eu/de/content/-/isg/topic?identifier=3.7-international-agreements
Bei der Veröffentlichung einer internationalen Übereinkunft kann diese mit einem Rechtsakt des Sekundärrechts (Beschluss oder Verordnung) verbunden sein, der in der Regel den Abschluss zum Gegenstand hat.
Tabellen Teil III – Für alle Sprachfassungen einheitliche Richtlinien 6