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5.4.3. In einer Veröffentlichung verwendete urheberrechtlich geschützte Elemente – Interinstitutionellen Regeln für Veröffentlichungen – Publications Office of the EU

https://style-guide.acceptance.op.europa.eu/de/content/-/isg/side-by-side?identifier=5.4.3-copyrighted-elements&lang1=fi

Werden spezifische oder künstlerische Elemente in Veröffentlichungen der Europäischen Union verwendet, müssen sie gekennzeichnet und als solche benannt werden. Es ist entscheidend, die Rechte an Elementen, deren Urheberrechte bei Dritten liegen (einschließlich solcher aus Bilddatenbanken), zu ermitteln, zu klären und anzugeben.
Tabellen Teil III – Für alle Sprachfassungen einheitliche Richtlinien 6

5.9.4. Literaturverweise – Interinstitutionellen Regeln für Veröffentlichungen – Publications Office of the EU

https://style-guide.acceptance.op.europa.eu/de/content/-/isg/side-by-side?identifier=5.9.4-bibliographic-references&lang1=fi

Literaturverweise beinhalten verschiedene Elemente (wie Name des Autors, Titel, Verlag, Erscheinungsort und Jahr der Veröffentlichung), die von der Art und Quelle abhängen, auf die verwiesen wird.
Tabellen Teil III – Für alle Sprachfassungen einheitliche Richtlinien 6