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5.9.4. Literaturverweise – Interinstitutionellen Regeln für Veröffentlichungen – Publications Office of the EU

https://style-guide.acceptance.op.europa.eu/de/content/-/isg/side-by-side?identifier=5.9.4-bibliographic-references&lang1=fi

Literaturverweise beinhalten verschiedene Elemente (wie Name des Autors, Titel, Verlag, Erscheinungsort und Jahr der Veröffentlichung), die von der Art und Quelle abhängen, auf die verwiesen wird.
Tabellen Teil III – Für alle Sprachfassungen einheitliche Richtlinien 6

4.4.3. Digital Object Identifier (DOI) – Interinstitutionellen Regeln für Veröffentlichungen – Publications Office of the EU

https://style-guide.acceptance.op.europa.eu/de/content/-/isg/side-by-side?identifier=4.4.3-digital-object-identifier&lang1=fi

Der Digital Object Identifier (DOI) ist ein System zur Identifizierung eines Produkts in einer digitalen Umgebung und soll die permanente Aufrechterhaltung von Hyperlinks sicherstellen.
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4.4. Kenndaten (Identifikatoren), vom Amt für Veröffentlichungen zugeteilt – Interinstitutionellen Regeln für Veröffentlichungen – Publications Office of the EU

https://style-guide.acceptance.op.europa.eu/de/content/-/isg/side-by-side?identifier=4.4-identifiers-assigned-by-publications-office&lang1=fi

Das Amt für Veröffentlichungen ist dafür zuständig, den Veröffentlichungen der Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Europäischen Union die Kenndaten zuzuteilen.
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