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4.4.2. Internationale Standardnummer für fortlaufende Sammelwerke (ISSN) – Interinstitutionellen Regeln für Veröffentlichungen – Publications Office of the EU

https://style-guide.acceptance.op.europa.eu/de/content/-/isg/side-by-side?identifier=4.4.2-international-standard-serial-number&lang1=de

Fortlaufende Ressourcenmüssen durch eine Internationale Standardnummer für fortlaufende Sammelwerke (ISSN) gekennzeichnet werden, die das Amt für Veröffentlichungen zuteilt.
Tabellen Teil III – Für alle Sprachfassungen einheitliche Richtlinien 6

Einleitung – Interinstitutionellen Regeln für Veröffentlichungen – Publications Office of the EU

https://style-guide.acceptance.op.europa.eu/de/content/-/isg/side-by-side?identifier=preamble&lang1=de

Die Einleitung zum Amtsblatt enthält einen Überblick über die Geschichte des Amtsblatts, die Autorendienste und die Hilfsmittel und Nachschlagewerke, die für die im Amtsblatt zu veröffentlichenden Texte verwendet werden.
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5.4.3. In einer Veröffentlichung verwendete urheberrechtlich geschützte Elemente – Interinstitutionellen Regeln für Veröffentlichungen – Publications Office of the EU

https://style-guide.acceptance.op.europa.eu/de/content/-/isg/topic?identifier=5.4.3-copyrighted-elements

Werden spezifische oder künstlerische Elemente in Veröffentlichungen der Europäischen Union verwendet, müssen sie gekennzeichnet und als solche benannt werden. Es ist entscheidend, die Rechte an Elementen, deren Urheberrechte bei Dritten liegen (einschließlich solcher aus Bilddatenbanken), zu ermitteln, zu klären und anzugeben.
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7.1.1. Zu verwendende Länderbezeichnungen und Kürzel – Interinstitutionellen Regeln für Veröffentlichungen – Publications Office of the EU

https://style-guide.acceptance.op.europa.eu/de/content/-/isg/topic?identifier=7.1.1-designations-and-abbreviations

Die Abkürzungen für Mitgliedstaaten und Nicht-EU-Länder sind hauptsächlich die ISO-Codes, und die zu verwendende Bezeichnung (Lang- oder Kurzform) hängt vom jeweiligen Kontext ab.
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