Dein Suchergebnis zum Thema: alle

5.4.2. Genehmigung der Weiterverwendung und Bedingungen für die Weiterverwendung – Interinstitutionellen Regeln für Veröffentlichungen – Publications Office of the EU

https://style-guide.acceptance.op.europa.eu/de/content/-/isg/side-by-side?identifier=5.4.2-authorisation-conditions-reuse&lang1=fi

Die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Europäischen Union geben im Schutzvermerk an, welchen Schutzgrad sie für ihre Veröffentlichungen anwenden: von der nicht gestatteten Weiterverwendung bis hin zur offenen Weiterverwendung.
Tabellen Teil III – Für alle Sprachfassungen einheitliche Richtlinien 6

9.5. Verwaltungsstruktur der Europäischen Union: amtliche Bezeichnungen und Reihenfolge – Interinstitutionellen Regeln für Veröffentlichungen – Publications Office of the EU

https://style-guide.acceptance.op.europa.eu/de/content/-/isg/side-by-side?identifier=9.5-administrative-structure-of-the-eu&lang1=fi

Die Verwaltungsstruktur der Europäischen Union besteht aus Organen und Einrichtungen, interinstitutionellen Diensten, Agenturen und sonstigen Stellen.
Tabellen Teil III – Für alle Sprachfassungen einheitliche Richtlinien 6

5. Aufbau einer Veröffentlichung – Interinstitutionellen Regeln für Veröffentlichungen – Publications Office of the EU

https://style-guide.acceptance.op.europa.eu/de/content/-/isg/side-by-side?identifier=5-structure-of-a-publication&lang1=fi

Der Aufbau einer Veröffentlichung umfasst verschiedene Teile wie den Umschlag, die Haupttitelseite, Ausgabeelemente (z. B. Urheberrechtshinweise) und Präsentationselemente wie Verweise und Zitate.
Tabellen Teil III – Für alle Sprachfassungen einheitliche Richtlinien 6

6.1. Überprüfung des Manuskripts – Interinstitutionellen Regeln für Veröffentlichungen – Publications Office of the EU

https://style-guide.acceptance.op.europa.eu/de/content/-/isg/side-by-side?identifier=6.1-reading-the-manuscript&lang1=fi

Korrektoren des Amts für Veröffentlichungen überprüfen das Manuskript, um einen Gesamtüberblick über das Werk zu bekommen, und benachrichtigen den Autor im Fall von Unklarheiten.
Tabellen Teil III – Für alle Sprachfassungen einheitliche Richtlinien 6

5.6. Textgliederung – Interinstitutionellen Regeln für Veröffentlichungen – Publications Office of the EU

https://style-guide.acceptance.op.europa.eu/de/content/-/isg/side-by-side?identifier=5.6-divisions-of-the-text&lang1=fi

Der Text eines Werks muss so erscheinen, dass der Leser ihm leicht folgen kann. Dies kann durch die Gliederung in Abschnitte und Unterabschnitte und die Verwendung verschiedener Nummerierungssysteme erreicht werden.
Tabellen Teil III – Für alle Sprachfassungen einheitliche Richtlinien 6

4.1.3. Die Korrekturtätigkeit im Amt für Veröffentlichungen – Interinstitutionellen Regeln für Veröffentlichungen – Publications Office of the EU

https://style-guide.acceptance.op.europa.eu/de/content/-/isg/side-by-side?identifier=4.1.3-proofreading-publications-office&lang1=de

Korrektoren werfen einen genauen Blick auf den zu veröffentlichenden Text und haben die Aufgabe, sowohl sprachliche Fragen (Sprachenregeln und Schreibweisen) als auch technische Aspekte (typografische Vorgaben) zu prüfen.
Tabellen Teil III – Für alle Sprachfassungen einheitliche Richtlinien 6