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3.1. Verweise auf das Amtsblatt – Interinstitutionellen Regeln für Veröffentlichungen – Publications Office of the EU

https://style-guide.acceptance.op.europa.eu/de/content/-/isg/side-by-side?identifier=3.1-references-to-the-official-journal&lang1=fi

Für Verweise auf das Amtsblatt wird je nach Kontext eine der folgenden drei Formen verwendet: Langform, Kurzform oder die abgekürzte Form. Mit der Einführung der einzelnen Veröffentlichung pro Rechtsakt erhalten die Verweise auf Dokumente in der Reihe L und der Reihe C den European Legislation Identifier (ELI).
Tabellen Teil III – Für alle Sprachfassungen einheitliche Richtlinien 6

5.4.3. In einer Veröffentlichung verwendete urheberrechtlich geschützte Elemente – Interinstitutionellen Regeln für Veröffentlichungen – Publications Office of the EU

https://style-guide.acceptance.op.europa.eu/de/content/-/isg/side-by-side?identifier=5.4.3-copyrighted-elements&lang1=fi

Werden spezifische oder künstlerische Elemente in Veröffentlichungen der Europäischen Union verwendet, müssen sie gekennzeichnet und als solche benannt werden. Es ist entscheidend, die Rechte an Elementen, deren Urheberrechte bei Dritten liegen (einschließlich solcher aus Bilddatenbanken), zu ermitteln, zu klären und anzugeben.
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