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5.9.3. Verweise auf Urteile des Europäischen Gerichtshofs und des Gerichts – Interinstitutionellen Regeln für Veröffentlichungen – Publications Office of the EU

https://style-guide.acceptance.op.europa.eu/de/content/-/isg/side-by-side?identifier=5.9.3-references-to-cases&lang1=de

Verweise auf die Rechtsprechung unterscheiden sich in den Veröffentlichungen des Gerichtshofs geringfügig von denen in anderen Veröffentlichungen.
Tabellen Teil III – Für alle Sprachfassungen einheitliche Richtlinien 6

4.4.2. Internationale Standardnummer für fortlaufende Sammelwerke (ISSN) – Interinstitutionellen Regeln für Veröffentlichungen – Publications Office of the EU

https://style-guide.acceptance.op.europa.eu/de/content/-/isg/side-by-side?identifier=4.4.2-international-standard-serial-number&lang1=de

Fortlaufende Ressourcenmüssen durch eine Internationale Standardnummer für fortlaufende Sammelwerke (ISSN) gekennzeichnet werden, die das Amt für Veröffentlichungen zuteilt.
Tabellen Teil III – Für alle Sprachfassungen einheitliche Richtlinien 6

Einleitung – Interinstitutionellen Regeln für Veröffentlichungen – Publications Office of the EU

https://style-guide.acceptance.op.europa.eu/de/content/-/isg/side-by-side?identifier=preamble&lang1=de

Die Einleitung zum Amtsblatt enthält einen Überblick über die Geschichte des Amtsblatts, die Autorendienste und die Hilfsmittel und Nachschlagewerke, die für die im Amtsblatt zu veröffentlichenden Texte verwendet werden.
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