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EuGh: Die Einstufung sicherer Herkunftsländer bleibt möglich, aber nur mit gerichtlicher Kontrolle und Offenlegung.

https://infopoint-europa.de/de/articles/eugh-die-einstufung-sicherer-herkunftslaender-bleibt-moeglich-aber-nur-mit-gerichtlicher-kontrolle-und-offenlegung

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit Urteil vom 1. August 2025 (C-758/24 und C-759/24) klargestellt, dass ein Drittstaat nur dann als „sicherer Herkunftsstaat“ im Sinne des EU-Asylrechts gelten kann, wenn diese Einstufung einer wirksamen gerichtlichen Kontrolle unterliegt und auf öffentlich zugänglichen, nachvollziehbaren Informationsquellen beruht. Eine Einstufung mit pauschalen Ausnahmen für bestimmte Personengruppen – wie etwa homosexuelle Menschen – ist nach derzeitiger Rechtslage unzulässig.
Nur sicher für alle ist sicher genug 14.08.2025 Der Europäische Gerichtshof (EuGH

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Leichter Wählen in der EU

https://infopoint-europa.de/de/articles/waehlen-ganz-leicht-in-ganz-europa

11 Millionen EU-Bürger leben in einem anderen EU-Land als das ihrer Staatsangehörigkeit. Für sie sind Kommunalwahlen oft unzugänglich, obwohl sie ein Recht auf das aktive und passive Wahlrecht haben. Aufgrund von sprachlichen oder organisatorischen Hürden wird ihnen dieses Recht oft nicht zugesprochen.
Gleichstellungspolitik, Datenschutz sowie alle Politikfelder des Bereichs Raum der

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