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Kommission hätte Hilfen nicht genehmigen dürfen

https://infopoint-europa.de/de/articles/kommission-haette-hilfen-nicht-genehmigen-duerfen

Während der Corona-Pandemie 2020 hatte die EU-Kommission der Lufthansa deutsche Milliardenhilfen genehmigt. Der Kommission seien dabei Fehler unterlaufen, urteilte das EU-Gericht. Gegen den Beschluss der Kommission hatten die Fluggesellschaften Ryanair und Condor geklagt.
Darüber hinaus wurden Zusagen der Airline – vor allem die Abtretung von Flugrechte

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Auftakt zu einem Marathon: EU-Parlament fordert Vertragsänderung.

https://infopoint-europa.de/de/articles/2023-das-europaparlament-fordert-vertragsaenderungen

Die Europa-Union hat lange darauf gewartet, dass die Debatte um einen neuen Konvent kommt. Dass der Konvent kommt. Dass Konstruktionsfehler der EU, die zu oft ihre Handlungsfähigkeit schwächen, mit Vertragsänderungen behoben werden. Das wird ein langer Marathon!
der Konvent sollte konsensfähige Vorschläge erarbeiten, da diese hinterher von allen

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Europa handlungsfähig machen

https://infopoint-europa.de/de/articles/europa-handlungsfaehig-machen-warum-wir-genau-jetzt-einen-konvent-brauchen

In einem Gastartikel für das Blog „Der (europäische) Föderalist“ fordern unser Landesvorsitzender, Lars Becker, und die JEF-Bundesvorsitzende, Clara Föller, dass die Bundesregierung an ihrem selbstgesetzten Ziel der Einberufung eines europäischen Konvents festhält.
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EuGH stärkt Rechte von Pauschalurlaubern bei Insolvenz

https://infopoint-europa.de/de/articles/eugh-staerkt-rechte-von-pauschalurlaubern-bei-insolvenz

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 29. Juli 2024 in den verbundenen Rechtssachen C-771/22 und C-45/23 entschieden, dass Reisende, die ihre Pauschalreise aufgrund unvermeidbarer und außergewöhnlicher Umstände stornieren, auch dann Anspruch auf Erstattung haben, wenn der Reiseveranstalter nach der Stornierung insolvent wird. Diese Entscheidung könnte weitreichende Auswirkungen auf den Schutz von Pauschalreisenden in der EU haben.
dass Reisende im Falle der Insolvenz des Veranstalters Anspruch auf Rückerstattung aller

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