Kompetenzausübungsregeln im EU- Vertrag- Zur Bedeutung des Subsidaritätsprinzips https://infopoint-europa.de/de/articles/kompetenzausuebungsregeln-im-eu-vertrag-zur-bedeutung-des-subsidaritaetsprinzips
Die Union darf gemäß Art. 5 Abs. 1 EUV nur im Rahmen der ihr durch die Mitgliedsstaaten vertraglich übertragenen Zuständigkeiten tätig werden („Prinzip der begrenzten Einzelermächtigung“). Wie sich das in der Praxis auswirkt, wird im folgenden dargestellt
Alle der Union nicht in den Verträgen übertragenen Zuständigkeiten verbleiben bei
