In einer Vielzahl europäischer Mitgliedstaaten gibt es – teilweise seit langer Zeit – Bestrebungen einzelner Gebiete („Autonomiegebiete“), sich vom sie beherbergenden und beherrschenden Gesamtstaat („Mutterstaat“) zu lösen und einen selbständigen Staat mit eigenem Staatsgebiet, eigenem Staatsvolk und eigener Staatsgewalt zu gründen.[2] In den vergangenen Jahren waren insbesondere die Autonomiebestrebungen Schottlands und Kataloniens in der medialen Berichterstattung omnipräsent und sorgen bis heute für kontroverse Diskussionen nicht nur in den betroffenen Staaten selbst, sondern auch in den weiteren Mitgliedstaaten sowie den Institutionen der Europäischen Union („EU“).
Allerdings listet Art. 52 Abs. 1 EUV alle Staaten auf, in denen die Gründungsverträge