Gericht bestätigt Widerrufsrecht bei Videospielen https://www.vzbv.de/urteile/gericht-bestaetigt-widerrufsrecht-bei-videospielen
Nintendo of Europe GmbH erkennt Unterlassungsanspruch des vzbv vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main an
tägige Widerrufsrecht auch dann gelten muss, wenn ein Videospiel vorab gekauft, aber
