Nutzungswechselgebühr als nicht umlagefähige Verwaltungskosten | Verbraucherzentrale Bundesverband https://www.vzbv.de/urteile/nutzungswechselgebuehr-als-nicht-umlagefaehige-verwaltungskosten
Urteil des AG Münster vom 12.09.2019 (6 C 1738/19)
Verwaltungskosten seien aber nicht betriebsbezogen und deshalb nicht umlagefähig.