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Von Widerruf bis Umtausch: Wenn Sie mit der Ware nicht zufrieden sind | Verbraucherzentrale.de

https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/vertraege-reklamation/kundenrechte/von-widerruf-bis-umtausch-wenn-sie-mit-der-ware-nicht-zufrieden-sind-5117

Wenn Sie Ware im Internet, am Telefon oder an Ihrer Wohnungstür kaufen oder dort Verträge abschließen, können Sie das in vielen Fällen rückgängig machen. Wir zeigen Ihnen, was Sie beachten müssen, wenn Sie aus einem Vertrag wieder aussteigen möchten.
Sie müssen das Musterwiderrufs-Formular aber nicht verwenden.

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Nahrungsergänzungsmittel zum Abnehmen: wenig wirksam bis gefährlich | Verbraucherzentrale.de

https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/lebensmittel/nahrungsergaenzungsmittel/nahrungsergaenzungsmittel-zum-abnehmen-wenig-wirksam-bis-gefaehrlich-32629

Einige Nahrungsergänzungsmittel sollen beim Abnehmen helfen – die Werbung preist sie gerne als „natürlich“ oder „rein pflanzlich“ und verspricht Abnehmen wie von selbst. Der Erfolg ist eher zweifelhaft. Manche können sogar schaden. Besser geregelt sind „Mahlzeitenersatz“ und „Tagesrationen“.
Nahrungsergänzungsmittel mögen viel versprechen – sie helfen aber nicht, das Gewicht

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Festivals, Konzerte und Sportveranstaltungen: Von Abbruch bis zu kurz | Verbraucherzentrale.de

https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/vertraege-reklamation/kundenrechte/festivals-konzerte-und-sportveranstaltungen-von-abbruch-bis-zu-kurz-12793

Was können Fans tun, etwa wenn das Konzert verschoben wird oder auf dem Festival ein Ersatzkünstler auf die Bühne tritt? Wir verschaffen den Überblick.
Voraussetzung ist aber, dass überhaupt ein Termin vereinbart wurde, also das Konzert

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Roaming in der EU – wichtige Fragen und Antworten | Verbraucherzentrale.de

https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/digitale-welt/mobilfunk-und-festnetz/roaming-in-der-eu-wichtige-fragen-und-antworten-13742

Roam like at home: Telefonieren, Simsen und Surfen kostet im EU-Ausland grundsätzlich genau so viel wie zu Hause. Es gibt jedoch Ausnahmen. Wir fassen zusammen, was es zu beachten gibt.
Es gibt aber eine Reihe von Ausnahmen: Unter Umständen haben Sie zum Beispiel nicht

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Was passiert beim Umzug mit Stromvertrag oder Gasvertrag? | Verbraucherzentrale.de

https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/energie/preise-tarife-anbieterwechsel/was-passiert-beim-umzug-mit-stromvertrag-oder-gasvertrag-10915

Vor einem Umzug sollten Sie rechtzeitig klären, ob Sie Ihren Gas- oder Stromvertrag an der neuen Adresse weiterführen oder lieber kündigen möchten – und sich bei Ihrem Anbieter melden. Handeln Sie nicht, drohen schlimmstenfalls parallele Verträge mit doppelten Kosten.
Teilen Sie den Umzug ihrem Anbieter aber in jedem Fall mit.

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Haushaltshilfe: Die Pflege mit haushaltsnahen Dienstleistungen ergänzen | Verbraucherzentrale.de

https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/gesundheit-pflege/pflegeantrag-und-leistungen/haushaltshilfe-die-pflege-mit-haushaltsnahen-dienstleistungen-ergaenzen-42698

Kochen, bügeln, Einkäufe, Fahrdienste: Zu Hause können Sie sich bei vielen Alltagsaufgaben unterstützen lassen. Dafür zahlt die Pflegekasse in vielen Fällen sogar Geld. Wann das der Fall ist und wie Sie einen passenden Anbieter finden.
Er klingt theoretisch, steht aber für eine ziemlich praktische Angelegenheit.

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Virtuelle Schnäppchenjagd: Regeln für Online-Auktionen | Verbraucherzentrale.de

https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/digitale-welt/onlinehandel/virtuelle-schnaeppchenjagd-regeln-fuer-onlineauktionen-10417

Sobald Käufer:innen bei Online-Auktionen ein Gebot abgegeben haben, können Anbieter:innen nur noch in besonderen Fällen ihr Angebot zurücknehmen. Um bei Auktionen im Internet keinen teuren Reinfall zu erleben, sollten Sie diese Tipps der Verbraucherzentralen beherzigen.
Darauf muss aber deutlich hingewiesen werden, etwa durch die Formulierung "Es handelt

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Elternunterhalt: Kinder zahlen erst ab 100.000 Euro Jahreseinkommen | Verbraucherzentrale.de

https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/gesundheit-pflege/pflege-im-heim/elternunterhalt-kinder-zahlen-erst-ab-100000-euro-jahreseinkommen-28892

Reicht bei den Eltern das Geld für die Pflege im Alter nicht, bittet der Staat bei höheren Einkommen und Vermögen die Nachkommen zur Kasse. Wir zeigen, wann und in welchem Umfang Sie sich an den Pflegekosten Ihrer Eltern beteiligen müssen.
Auskunftspflicht der Kinder: Umgekehrt sind aber auch die Kinder zu einer Auskunft

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