Rechnungsguthaben müssen spätestens mit der nächsten Abschlagsforderung verrechnet bzw. komplett erstattet werden | Verbraucherzentrale.de https://www.verbraucherzentrale.de/urteilsdatenbank/energie/rechnungsguthaben-muessen-spaetestens-mit-der-naechsten-abschlagsforderung-verrechnet-bzw-komplett-erstattet-werden-14033
LG Düsseldorf vom 09.04.2014 (12 O 180/13)
Abschlagszahlungen verlangt wurden, so ist der übersteigende Betrag zu erstatten oder aber
