Stadt Münster: Besondere Rechtsdienstleistungen – Ortsrecht https://www.stadt-muenster.de/recht/ortsrecht/satzungen/detailansicht/satzungsnummer/32.19
Einleiten von biologisch abbaubaren, aber nicht gereinigten Abwässern in oberirdische
Einleiten von biologisch abbaubaren, aber nicht gereinigten Abwässern in oberirdische
vom 21.02.1996) bescheinigt wurde oder e) die zwar in Münster verstorben sind, aber
zum Jahr 2007 noch das alte Südbad stand, können nun wieder Schulen und Vereine, aber
an öffentlichen Straßen, die noch nicht mit Abwasserleitungen ausgestattet sind, aber
eine Begründung enthalten sowie 3. mindestens einen Bürger bzw. eine Bürgerin, aber