Teilzeitbeschäftigung | Bildungsportal NRW https://www.schulministerium.nrw/teilzeitbeschaeftigung
Grundlage: Beamtengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesbeamtengesetz – LBG NRW)
Aber auch Teilzeitbeschäftigungen nach § 64 LBG (Teilzeitbeschäftigung aus familiären