Datenschutz im Schulbereich | Bildungsportal NRW https://www.schulministerium.nrw/schule-bildung/recht/datenschutz-im-schulbereich
Aufgabe des Datenschutzes ist es, Einzelne vor Beeinträchtigungen ihres Rechts zu bewahren, selbst über die Preisgabe und Verwendung ihrer Daten zu bestimmen.
Artikel 4 Abs. 2 der Landesverfassung konstituiert aber nicht nur den Anspruch Einzelner
