Recht Kinderleicht – Defekte Sache https://www.recht-kinderleicht.de/wenn-eine-gekaufte-sache-kaputt-ist
Wenn man eine neue Sache gekauft hat, kann es sein, dass sie nicht richtig funktioniert. Zum Beispiel könnte der neue Füller nicht richtig schreiben. Dann kann der Käufer vom Verkäufer verlangen, dass dieser den Füller repariert oder ihm einen anderen, funktionierenden Füller gibt. Der Käufer kann
Aber der Käufer muss sich auch zunächst an den Verkäufer wenden und ihn bitten