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ÜberholabstÀnde SternbrÃŒcke: Zusatzschilder fÃŒr mehr RÃŒcksicht / Landeshauptstadt Magdeburg – magdeburg.de

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Entlang der SternbrÃŒcke weisen 4 Schilder auf den seitlichen Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Rad und vorbeifahrendem Kfz hin. In beiden Fahrtrichtungen wurden jeweils 2 an Lichtmasten des BrÃŒckenzuges montiert. Der ADAC Niedersachsen/Sachsen-Anhalt unterstÃŒtzte bei der Gestaltung und Finanzierung des Sonderschildes.
werden zusammen mit dem Kraftfahrzeugverkehr auf der Fahrbahn gefÌhrt, können aber