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Schulbücher sind Mehrbedarfsleistung – Fall des Monats 02/2018 – Lehrer-Online

https://www.lehrer-online.de/fortbildungen/schulrechtsfaelle/detail/fa/schulbuecher-sind-mehrbedarfsleistung-fall-des-monats-022018/

Die Kosten für Schulbücher sind eine Mehrbedarfsleistung, die das Jobcenter übernehmen muss. So entschied das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen. Für Taschenrechner gilt dies allerdings nicht (Az. L 11 AS 349/17).
Da sie aber auch die übrigen Kosten nicht bezahlen konnte, wollte sie die Bücher

Schulbuch-Kosten: Wer zahlt? Fall des Monats Juli 2013 – Lehrer-Online

https://www.lehrer-online.de/fortbildungen/schulrechtsfaelle/detail/fa/schulbuch-kosten-wer-zahlt-fall-des-monats-juli-2013/

Ein Lehrer muss die Kosten für ein Schulbuch erstattet bekommen, wenn es für den Unterricht unerlässlich ist. Das hat das Bundesarbeitsgericht in dritter Instanz entschieden und verurteilte das Land Niedersachsen dazu, dem Pädagogen die Auslagen zu bezahlen (Az. 9 AZR 455/11).
Der Schulleiter lehnte es aber ab, ihm das dafür benötigte Lehrbuch aus dem Bestand