Schulbücher sind Mehrbedarfsleistung – Fall des Monats 02/2018 – Lehrer-Online https://www.lehrer-online.de/fortbildungen/schulrechtsfaelle/detail/fa/schulbuecher-sind-mehrbedarfsleistung-fall-des-monats-022018/
Die Kosten für Schulbücher sind eine Mehrbedarfsleistung, die das Jobcenter übernehmen muss. So entschied das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen. Für Taschenrechner gilt dies allerdings nicht (Az. L 11 AS 349/17).
Da sie aber auch die übrigen Kosten nicht bezahlen konnte, wollte sie die Bücher
