Sex-Chat? Unterrichtsverbot! Fall des Monats September – Lehrer-Online https://www.lehrer-online.de/fortbildungen/schulrechtsfaelle/detail/fa/sex-chat-unterrichtsverbot-fall-des-monats-september/
Bereits ‚verbale sexuelle Kontakte‘ zu einer Schülerin rechtfertigen das Unterrichtsverbot für den Lehrer. Dieser Ansicht ist das Verwaltungsgericht Aachen und verwehrte deswegen einem Pädagogen den einstweiligen Rechtsschutz (Az. 1 L 251/13).
Ein generelles Unterrichtsverbot aber hält er aber für eine zu harte Strafe.
