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Kein Recht auf anderes Schulbuch – Fall des Monats 03/2016 – Lehrer-Online

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Eltern haben kein Recht darauf, dass ein Schulbuch ausgetauscht wird, weil sie sich an bestimmten Formulierungen stören. Die Erziehungsfreiheit des Vaters wird dadurch nicht beeinträchtigt, findet das Verwaltungsgericht Berlin und wies seine Klage ab (Az. VG 3 K 84.15).
Das fand der Vater eines Schülers aber nicht hinnehmbar.

Schule darf Gesichtsschleier verbieten – Fall des Monats 09/2016 – Lehrer-Online

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Ein Abendgymnasium darf eine Schülerin, die sich weigert, im Unterricht ihren Gesichtsschleier abzunehmen, von der Schule weisen. Denn so sei keine offene Kommunikation im Unterricht möglich, beschloss das Verwaltungsgericht Osnabrück (Az. 1 B 81/16).
Zum einen ist zwar die Religionsfreiheit dort geschützt, zum anderen aber auch der

Sex-Chat? Unterrichtsverbot! Fall des Monats September – Lehrer-Online

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Bereits ‚verbale sexuelle Kontakte‘ zu einer Schülerin rechtfertigen das Unterrichtsverbot für den Lehrer. Dieser Ansicht ist das Verwaltungsgericht Aachen und verwehrte deswegen einem Pädagogen den einstweiligen Rechtsschutz (Az. 1 L 251/13).
Ein generelles Unterrichtsverbot aber hält er aber für eine zu harte Strafe.