Wenn ein Lehrer schwänzt … – Fall des Monats 12/2015 – Lehrer-Online https://www.lehrer-online.de/fortbildungen/schulrechtsfaelle/detail/fa/wenn-ein-lehrer-schwaenzt-fall-des-monats-122015/
Wenn ein Lehrer offen zugibt, sich nur krankschreiben zu lassen, weil er nicht an eine gewünschte Schule versetzt wird, fehlt er unentschuldigt. So hat das Verwaltungsgericht Trier entschieden und entfernte den Beamten aus dem Dienst (Az. 3 K 721/15.TR).
Als der Amtsarzt den Lehrer aber wieder für diensttauglich hielt, forderte der Dienstherr
