Nicht mehr mit bayrischer Herkunft beworben | Lebensmittelklarheit https://www.lebensmittelklarheit.de/produktmeldungen/nicht-mehr-mit-bayrischer-herkunft-beworben
Die Herkunftsangabe „EU-/Nicht-EU-Landwirtschaft“ zeigt aber, dass einige Zutaten
Die Herkunftsangabe „EU-/Nicht-EU-Landwirtschaft“ zeigt aber, dass einige Zutaten
Eine Untersuchung des CVUA Karlsruhe zeigt: Anbieter von Mikroalgen-Produkten versprechen häufig gesundheitliche Vorteile. Doch viele Aussagen sind falsch und nicht zulässig.
Da sie aber bei keinem der Produkte die enthaltenen Nährstoffmengen nannten, stufte
Bei einer Dose „Linsensuppe mit Wurst“ erfährt der Verbraucher den Anteil an Linsen und der Wurst, in verpackten „Käse-Tortellini“ den Käseanteil.
Ein Produktvergleich ist damit aber nicht möglich.
Nicht nur bei der industriellen Lebensmittelherstellung, sondern auch im Privathaushalt werden Aromen eingesetzt, beispielsweise Vanillearomen beim Backen von Kuchen und Weihnachtsplätzchen.
Es ist aber davon auszugehen, dass es künstlich, also chemisch-synthetisch hergestellt
mehr Informationen Erlaubt: Werbung „Ohne Zuckerzusatz“ – aber trotzdem gesüßt
Wirklich gesünder sind Protein-Lebensmittel jedoch in der Regel nicht – aber teurer
Bei der Variante „Pikante Paprika“ ist aber Dattelpaste an erster Stelle.
Es gibt im Handel Produkte mit Namen wie „Fleischsalat veggie“ und ich frage mich: Darf sich ein Salat, der kein Fleisch enthält, „Fleischsalat“ nennen?
Für die Ersatzprodukte gelten aber die allgemeinen Kennzeichnungsvorschriften für
Werbung auf reishunger.de versprach ausschließlich natürliche Zutaten, doch der Reisbecher enthält Aroma und Maltodextrin.
Aber was gar nicht geht ist die Überschrift in groß: "getrocknet, gemixt, sonst nix
Das Landgericht Stuttgart hat einem Anbieter untersagt, für seine pflanzlichen Milchersatzprodukte die Angaben „Pflanzenmilck“ oder „Milckprodukte“ zu verwenden.
Antworten Rene 18.03.2022 – 18:16 Interessant dass Milch geschützt ist aber Fleisch