Gesundheitsversprechen: Was ist erlaubt? | Lebensmittelklarheit https://www.lebensmittelklarheit.de/infografiken/gesundheitsversprechen-was-ist-erlaubt
Thema Nährwerte Zutaten und Zusatzstoffe Erlaubt: Werbung „Ohne Zuckerzusatz“ – aber
Thema Nährwerte Zutaten und Zusatzstoffe Erlaubt: Werbung „Ohne Zuckerzusatz“ – aber
Zutaten wie Insekten müssen bei Lebensmitteln im Zutatenverzeichnis stehen. Dabei muss immer auch der deutsche Name der Insekten genannt werden.
Aber es muss ja irgendwie gerechtfertigt werden.
vom 27.07.2013 Der Begriff Weidemilch ist vielleicht nicht rechtlich geschützt, aber
Dieser ist aber vor allem auf einen deutlich höheren Einsatz von Fruchtsaftkonzentrat
Auf dem Produkt steht „Organic“ (=Bio), es ist aber kein Bio-Produkt.
Nahrungsergänzungsmittel werden häufig als besonders gesundheitsfördernd beworben – zum Teil mit unzulässigen Angaben. So erkennen Sie unseriöse Werbung.
über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben –, gibt es für Gesundheitswerbung aber
„Orange-Mango Ananas“ vermittelt eine andere Zusammensetzung: Lediglich ein Prozent Mango enthält der Mehrfruchtsaft.
Banane & Apfel sind erwähnt (auffällig); bringen zusammen aber mehr als die Hälfte
Einige Unternehmen bewerben ihre Wildfleischerzeugnisse als „Bio-Wild“. Doch Fleisch von wild lebenden Tieren gilt nicht als „ökologisch“ oder „biologisch“.
Fleisch von frei bzw. wild lebenden Tieren nicht das Bio-Prädikat tragen darf wohl aber
Der Paprikaanteil steht aber nur winzig klein in der Zutatenliste.
bestand das Produkt im Wesentlichen aus Isomaltulose, die zwar zahnfreundlich, aber