Die Beförderung von Patienten von ihrer Wohnung zu einer ambulanten Rehabilitationseinrichtung und zurück durch deren eigenen Fahrdienst ist nach dem Personenbeförderungsgesetz genehmigungspflichtig. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden. https://www.kindernetzwerk.de/de/aktiv/2023/Fahrdienst-eines-ambulanten-Rehabilitationszentrums:.php
Die Beförderung von Patienten von ihrer Wohnung zu einer ambulanten Rehabilitationseinrichtung und zurück durch deren eigenen Fahrdienst ist nach dem Personenbeförderungsgesetz genehmigungspflichtig. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden.
Das von der Klägerin betriebene ambulante Gesundheitszentrum ist aber weder ein Krankenhaus