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LeMO Kapitel: Sowjetische Kontrollkommission

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Nach der Gründung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) wird die Sowjetische Militäradministration in Deutschland (SMAD) aufgelöst. An deren Stelle tritt am 10. Oktober 1949 die Sowjetische Kontrollkommission in Deutschland (SKK). Sie überwacht die Durchführung des Potsdamer Abkommens und der anderen alliierten Beschlüsse. Zudem übermittelt sie dem SED-Regime Vorgaben aus Moskau für die Innen- und Außenpolitik. Trotz der Staatsgründung der DDR bleibt die Sowjetunion die bestimmende politische Macht in Ostdeutschland.
Über die sowjetische Botschaft und die in der DDR stationierten Truppen übt sie aber

LeMO Kapitel: Politische Justiz

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Die DDR ist kein Rechtsstaat mit einer unabhängigen Gerichtsbarkeit. Zwar existierten Gerichte, wie der Oberste Gerichtshof (OG), und Staatsanwaltschaften. Allerdings ist die Justiz den Weisungen der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) unterworfen. Richter und Staatsanwälte werden von der SED bestimmt und gehören ihr nahezu vollständig an. Sie sichern durch die Verfolgung politischer Gegner und Oppositioneller die SED-Herrschaft.
Aber auch SED-Parteigenossen, darunter etwa Justizminister Max Fechner, werden mit

LeMO Kapitel: Volkskammer

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Die Volkskammer ist das Parlament und nominell höchste Verfassungsorgan der DDR. Sie wählt den Ministerrat und seit 1960 auch den Staatsrat. Das Parlament besteht bis 1963 aus 400, später aus 500 Abgeordneten, die alle vier Jahre (später alle fünf Jahre) nach Einheitslisten gewählt werden. Die Abgeordneten werden nach einem vorher festgelegten Schlüssel auf die Parteien und Massenorganisationen verteilt. In der Volkskammer vertreten sind SED, CDU, LDPD, NDPD, DBD, Massenorganisationen (FDGB, FDJ, KB, DFD) sowie die Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes (VVN). Die SED beherrscht die Volkskammer, denn nahezu alle Abgeordneten der Massenorganisationen gehören der Partei an und auch NDPD und DBD folgen dem SED-Kurs.
Eine wirkliche Wahl haben die Menschen in der DDR aber nicht.