Artikel 9: Vereinigungsfreiheit – für Kinder | LpB BW https://www.grundrechte-fibel.de/artikel9-vereinigung?kontrast=1&cHash=887d70b13b30cb85a5a3cb8e2a7b341c
Grundgesetz Artikel 9: Vereinigungsfreiheit bedeutet, dass Menschen das Recht haben, Vereine zu gründen. Lerne mehr dazu in der Grundrechtefibel!
Es kann aber niemand gezwungen werden, in einen Verein einzutreten oder in einem