Artikel 6: Ehe, Familie und Kinder – Grundrechte | LpB BW https://www.grundrechte-fibel.de/artikel6-ehe?kontrast=0&cHash=6a6c1dacee902518c91767ac58b117d8
Grundgesetz Artikel 6: Ehe, Familie und Kinder sind besonders geschützt. Das ist eines deiner Grundrechte. Lerne mehr dazu in der Grundrechtefibel!
Wenn es niemanden gibt, der sich um die Kinder kümmert, aber wirklich nur dann,
