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Schlichtungsstellen für Einzelhändler/ Online-Händler/ Autovermietungen

https://www.evz.de/einkaufen-internet/adr/schlichtungsstellen-deutschland/allgemeine-verbraucherschlichtungsstellen.html

Bei Beschwerden gegen (Online)-Einzelhändler, können Verbraucher eine Beschwerde bei einer allgemeinen Schlichtungsstelle einreichen. Diese sind immer dann zuständig, wenn es keine spezialisierte Schlichtungsstelle gibt.
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Europäisches Verfahren für geringfügige Forderungen | evz.de

https://www.evz.de/einkaufen-internet/online-einkauf/rechtsdurchsetzung/eu-gerichtsverfahren/europaeisches-verfahren-fuer-geringfuegige-forderungen.html

Das europäische Verfahren für geringfügige Forderungen (Small Claims) eignet sich bei grenzüberschreitenden Fällen mit einem Streitwert bis 5.000 Euro. Das Verfahren ist kostengünstiger und schneller als ein Klageverfahren und ohne anwaltliche Hilfe möglich.
Es gibt aber Ausnahmen, denn in einigen Fällen können Sie auch in Deutschland klagen

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