BMUKN: Verordnung Nummer 2150/EG zur Abfallstatistik | Gesetze und Verordnungen https://www.bundesumweltministerium.de/gesetz/verordnung-nummer-2150-eg-zur-abfallstatistik
Die Verordnung sieht eine einheitliche Berichtsperiodizität von zwei Jahren sowie Übergangsfristen für die Berichtspflichten zu Abfalldaten aus bestimmten Wirtschaftszweigen vor.
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