BMUKN: Verordnung über Vorausleistungen für die Einrichtung von Anlagen des Bundes zur Sicherstellung und zur Endlagerung radioaktiver Abfälle | Gesetze und Verordnungen https://www.bundesumweltministerium.de/gesetz/verordnung-ueber-vorausleistungen-fuer-die-einrichtung-von-anlagen-des-bundes-zur-sicherstellung-und-zur-endlagerung-radioaktiver-abfaelle
Der Bund hat die Aufgabe Endlager für radioaktive Abfälle einzurichten. Entsprechend dem Verursacherprinzip haben die Vorausleistungspflichtigen die notwendigen Kosten für die Einrichtung eines solchen Endlagers zu tragen.
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