Ankauf von Staatsanleihen durch EZB zulässig https://www.bundesregierung.de/breg-de/schwerpunkte/ankauf-von-staatsanleihen-durch-ezb-zulaessig-429872
Das Bundesverfassungsgericht hat am 21. Juni 2016 den Ankauf von Staatsanleihen durch die Europäische Zentralbank gebilligt, allerdings unter Auflagen. Dieses sogenannte OMT-Programm muss die Vorgaben des Europäischen Gerichtshof beachten. Danach darf die Europäische Zentralbank im Ernstfall mit deutscher Beteiligung Euro-Krisenstaaten durch Staatsanleihekäufe stützen.
Kritiker werfen aber der Zentralbank vor, sie habe mit diesem Beschluss ihre Kompetenzen
