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BMV – Ausbaugesetze und nachgeordnete Planungsverfahren

https://www.bmv.de/SharedDocs/DE/Artikel/G/BVWP/bundesverkehrswegeplanung-ausbaugesetze-und-nachgelagerte-planungsverfahren.html

Dass ein Projekt in den BVWP aufgenommen wurde, bedeutet noch nicht, dass es auch tatsächlich realisiert wird. Die Entscheidung, welche Projekte in den kommenden Jahren umgesetzt werden, wird erst mit dem Beschluss der Ausbaugesetze durch den Deutschen Bundestag getroffen. Doch auch dann muss ein Projekt erst noch ein eigenständiges planungsrechtliches Verfahren durchlaufen, in dem alle nötigen Zulassungsvoraussetzungen für einen Baubeginn zu erfüllen sind.
Das Ergebnis des Raumordnungsverfahrens ist nicht rechtlich bindend, muss aber von