Elternzeit – BMBFSFJ https://www.bmbfsfj.bund.de/bmbfsfj/themen/familie/familienleistungen/elternzeit/elternzeit-73832
Mit der Elternzeit können Sie Ihre Erwerbstätigkeit vorrübergehend unterbrechen, Sie haben Kündigungsschutz. Informationen des Bundesfamilienministeriums.
Ist der Arbeitgeber damit einverstanden, können die Eltern aber trotzdem mit ihm
