Geschäftsmäßige Anbieter von Online-Inhalten, die für Kinder bzw. Jugendliche entwicklungsbeeinträchtigend sind, müssen einen Jugendschutzbeauftragten bestellen. Die USK kann diese Funktion für Mitgliedsunternehmen übernehmen. Gemäß Jugendmedienschutz-Staatsvertrag sind Anbieter*innen allgemein zugänglicher Telemedien, welche entwicklungsbeeinträchtigende oder jugendgefährdende Inhalte enthalten können, dazu verpflichtet eine*n Jugendschutzbeauftragte*n zu bestellen. Diese*r muss über die notwendige Fachkompetenz verfügen, berät Anbieter*innen bei der jugendschutzkonformen… Mehr lesen »Jugendschutzbeauftragte
telemedialer Inhalte, die Gestaltung von Social-Media-Angeboten oder Streaming-Angeboten, aber